Was bleibt … von unseren Kunstwerken nach der DSGVO?

Ausgehend von den Bestimmungen der DSGVO und dem Kunsturheberrecht, aufgrund dessen wir zu Beginn des Schuljahres zunächst einmal keinerlei Kunstwerke der Kinder im Schulhaus ausstellen sollten, stellten wir uns die Fragen…

Was passiert mit deinen Ideen – deiner Kunst, wenn…

  1. …du diese NUR im Kopf „speichern“ darfst?
  2. …dein Bild ein Geheimnis bleiben soll?
  3. …du mit unsichtbarer Zaubertinte malen musst?

Dabei kamen die Kinder sehr schnell darauf, dass die vor ihnen liegenden Malgründe dann weiß bleiben müssten, ihre Kunst also nicht zu sehen wäre.

So waren nun DIESE Ergebnisse (23 weiße Blätter) im Schulhaus zu bestaunen.

Zudem hätten wir unser bereits fertiggestelltes Projekt zur Dekoration unserer Klassenzimmertüre „Jeder von uns ist anders, gemeinsam sind wir bunt“– kolorierte Kopien von Fotos der Kinder nach Andy Warhol – wieder abhängen müssen.

Stattdessen „verhüllten“ wir diese mit dem Hinweis auf die DSGVO.

In der Zwischenzeit baten mich die Kinder aber immer wieder, dass sie ihre Kunstwerke dennoch ausstellen dürften, ´“sonst wäre das Malen ja fast umsonst, wenn es keiner sehen dürfte“.

Also kam ich auf die Idee, die Schüler selbst eine Einverständniserklärung unterschreiben zu lassen, da es ja um das Recht an IHREM EIGENEN Bild ging.

Mitwirkende Lehrkräfte: Katharina Keppler